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Unsere Dienstleistung / Zuschüsse

Altenpflege nach Maß

Die geschulten ungarischen Betreuungskräfte von "Engel auf Erden" wohnen bei Ihren betreuungsbedürftigen Angehörigen.

 

Sie führen den Haushalt, unterstützen bei der Körperpflege, kaufen ein, kochen, helfen bei der Nahrungsaufnahme und sorgen dafür, dass die Betreuungsbedürftigen im Rahmen ihrer Möglichkeiten mobil bleiben.

 

Der Umfang der Altenbetreuung richtet sich dabei ganz nach den Bedürfnissen der Senioren.

 

Unsere fast ausnahmslos ungarischen Betreuungs- und Pflegekräfte sind meist geschult – speziell im Umgang mit typischen Alterserkrankungen wie Demenz.

 

Soweit möglich, steht die aktivierende Betreuung im Vordergrund. Ziel ist es, die körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu erhalten, zu trainieren und zu fördern.

 

Allerdings ersetzt dies nicht einen ambulanten Pflegedienst der Pflegeleistungen über die Krankenkassen abrechnen darf, die wir nicht durchführen dürfen. 

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Anzahl der Patienten

Unsere Kunden stehen bei uns an erster Stelle und wir werden für Sie alles tun um den zu Betreuenden einen wunderschönen Lebensabend zu gestalten und für sie eine große Hilfe und Freund zu sein. 

Der Basispreis umfasst Vermittlung einer 24-Stunden-Pflege eines Patienten.

 

Selbstverständlich kann auch eine weitere Person versorgt werden, zum Beispiel der Ehepartner.

 

In diesem Fall erstellen wir gerne ein individuelles Angebot.

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Folgende Aufgaben kann ein 24-Stunden-Pflegedienst & 24 Std. Betreuungsdienst beinhalten:

 

Grundpflege

  • Gesichtspflege

  • Körperpflege

  • Toilettengang

  • Kleidung an- und ausziehen

  • Ernährung und Trinken

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

  • Kochen

  • Abwaschen

  • Einkaufen von Lebensmitteln, Putzmitteln, Kosmetikartikeln, etc.

  • Putzen

  • Wäschewaschen

  • Bügeln

  • Aufräumen

  • Pflanzen gießen

  • Versorgen von Haustieren

Unterstützung bei alltäglichen Dingen

  • Begleitung zum Arzt oder zur Therapie

  • Begleitung zum Friseur, zur Fußpflege und zu anderen privaten Terminen

  • Begleitung zum Einkaufen

  • Gemeinsames Verrichten von Tätigkeiten im Haushalt und Garten (abhängig vom körperlichen und geistigen Zustand des Betreuungsbedürftigen)

Freizeitgestaltung

  • Spaziergänge

  • Ausflüge

  • Gesellschaftsspiele spielen

  • Gemeinsam Musik machen und singen

  • Geschichten erzählen und sich über früher Erlebtes austauschen

  • Treffen mit Freunden, Nachbarn und Familienangehörigen organisieren

Aktivierende Pflege

  • Hilfe zur Selbsthilfe

  • Unterstützung, damit möglichst lange die Selbstständigkeit erhalten bleibt

  • Trainieren von bestimmten Tätigkeiten wie Körperpflege, selbstständiges Ankleiden und Essen

Hinweis:

Verschreibt ein Arzt Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen medizinische Maßnahmen, fällt dies in den Bereich der Behandlungspflege.

 

Dazu gehören unter anderem Blutdruckmessung, Wundversorgung,

 

Bedienung von Beatmungsgeräten, Überprüfung von Drainagen und Legen von Magensonden.

 

Diese dürfen nach SGB V nur von entsprechend ausgebildeten Personen durchgeführt werden.

 

Das heißt, dass die private 24 Stunden Pflegekraft oder Betreuungskraft diese Tätigkeiten nicht übernehmen darf.

 

Üblicherweise sind die von uns vermittelten Pflegekräfte & Betreuungskräfte kompetent, engagiert und erfahren in der privaten, häuslichen 24-Stunden-Pflege & Betreuung.

 

Sie besitzen jedoch nur in seltenen eine medizinische, in Deutschland anerkannte Ausbildung.

 

Deshalb müssen Sie mit der Behandlungspflege einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.

 

Die Kosten dafür können Sie durch die Pflegesachleistung decken, wodurch sich jedoch anteilig das Pflegegeld reduziert.

Zum Beispiel :

Der Betreuungsbedürftige besitzt Pflegegrad 3. Ihm stehen die Pflegesachleistung in Höhe von 1.298 EUR und das Pflegegeld in Höhe von 545 EUR zu.

 

Die ambulante Versorgung kostet 324,50 EUR und beträgt damit 25 % der Pflegesachleistung.

 

Das bedeutet, dass er noch 75 % des Pflegegeldes, 408,75 EUR, erhält.

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Welche Zuschüsse und Leistungen aus der Pflegeversicherung stehen Ihnen zu?

 

Es gibt diverse Leistungen und Zuschüsse im Pflegefall von der Pflegekasse, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen wollen. Pflege- und Betreuungsleistungen erhalten pflegende Angehörige sowie professionelle Pflegekräfte.

 

Alle hier aufgeführten Leistungen müssen bei der Kranken- oder der Pflegekasse beantragt werden! Für den Erhalt der Leistungen ist in der Regel die Einstufung in einen Pflegegrad notwendig.

 

Der erste Schritt ist somit die Anforderung eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). 

 

Abhängig vom festgestellten Pflegegrad fallen nun die Pflegeleistungen aus.

Pflegegeld

 

Pflegegeld erhält, wer in den eigenen vier Wänden durch einen Angehörigen, Bekannten oder andere privat organisierte Betreuungspersonen gepflegt wird.

 

Hierunter fallen auch Betreuungskräfte aus Ungarn.

Voraussetzung für den Erhalt von Pflegegeld  ist, dass der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat.

 

Die Höhe des Pflegegelds hängt vom Pflegegrad ab.

 

Mit Pflegegeld in folgender Höhe können Sie rechnen:

PG 1      kein Pflegegeld
PG 2      316 Euro
PG 3      545 Euro
PG 4      728 Euro
PG 5      901 Euro

Übrigens:

Wer Pflegegeld erhält (Pflegegrade 2 bis 5), für den sind pro Jahr zwei Beratungsbesuche von geschulten Fachkräften vorgeschrieben und müssen wahrgenommen werden.

 

Die Fachkräfte geben wertvolle Tipps für die Erleichterung und Verbesserung der Pflege und Betreuung zu Hause sowie für eventuelle Anpassungen des Wohnraums.

Pflegesachleistungen

 

Pflegesachleistungen erhält, wer häusliche Pflegehilfe durch professionelle Pflegekräfte, also durch einen ambulanten Pflegedienst, in Anspruch nimmt.

 

Diese Sachleistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Auch die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab:

PG 1      keine Pflegesachleistung
PG 2      689 Euro
PG 3      1.298 Euro
PG 4      1.612 Euro
PG 5      1.995 Euro

Die Behandlungspflege – also Tätigkeiten wie Wundversorgung, Verbandswechsel, Medikamentengabe, Dekubitusbehandlung sowie Blutdruck- und Blutzuckermessung – fällt nicht unter die Pflegesachleistungen.

 

Sie wird auf ärztliche Verordnung hin von examinierten Pflegekräften durchgeführt und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung

 

Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich auch kombinieren. Und zwar dann, wenn sowohl Sie als Angehöriger pflegen als auch ein ambulanter Pflegedienst beauftragt ist oder der Pflegebedürfte zusätzlich in einer Tagespflege- oder Nachtpflegeeinrichtung (ab Pflegegrad 2) versorgt wird.

 

Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen monatlich mit der Pflegekasse ab. Die Pflegekasse prüft dann, ob die Pflegesachleistungen voll ausgeschöpft wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, erhalten Sie anteilig noch Pflegegeld.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

 

Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen stehen Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.

 

Diese unter § 45b SGB XI festgelegten Hilfen sind beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder Betreuung bei Demenz.

 

Die Voraussetzung dafür ist, dass der Anbieter dieser Dienstleistungen von der Pflegekasse zugelassen ist.

Dafür erhalten Pflegebedürftige einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich, und zwar für alle Pflegegrade.

 

Er ist Bestandteil der häuslichen Pflege, ergänzt also die Leistungen der ambulanten Pflege.

Verhinderungspflege

 

Wenn pflegende Angehörige krank sind oder Urlaub machen wollen gewährt die Pflegekasse Zuschüsse für die Verhinderungspflege.

 

Dafür stehen den Pflegebedürftigen pro Jahr 1.612 Euro für bis zu sechs Wochen zur Verfügung.

Bei Nichtnutzung der  Kurzzeitpflege steigt der Anspruch für Verhinderungspflege sogar auf bis zu 2.412 Euro an.

 

Erstattet werden die Kosten ab Pflegegrad 2. Aufwendungen für Verhinderungspflege können beispielsweise die Kosten für Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes sein.

 

Oder auch die Betreuungsleistungen einer osteuropäischen Betreuungskraft. Antrag und Erstattung der Kosten für eine Verhinderungspflege sind auch rückwirkend möglich.

Kurzzeitpflege

 

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn der pflegende Angehörige krank wird, eine Auszeit benötigt oder Urlaub machen möchte, können Pflegebedürftige auch die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

 

Das bedeutet, sie sind vorübergehend in einer stationären Einrichtung. Üblicherweise handelt es sich um Zeiträume von zwei bis vier Wochen.

 

Bei Pflegegrad 2 bis 5 betragen die Leistungen 1.612 Euro für Kosten der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen.

 

Wenn keine  Verhinderungspflege beantragt wird, erhöhen sich die jährlichen Zuschüsse für die Kurzzeitpflege sogar auf bis zu 3.224 Euro.

Technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

 

Wenn Hilfsmittel benötigt werden und medizinisch notwendig sind, gewährt die Pflegekasse die Erstattung von im Hilfsmittelverzeichnis aufgelisteten erstattungsfähigen Hilfsmitteln wie Gehhilfen, Rollatoren etc.

Für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Handschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz oder Bettschutzunterlagen, die zum Verbrauch bei der Pflege zu Hause bestimmt sind, gewährt die Pflegekasse 40 Euro monatlich.

 

Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad vorliegt. Erstattet wird ab Pflegegrad 1.

Zuschüsse

 

Wer Wohnraumanpassungen vornimmt, um die eigenen vier Wände des Pflegebedürftigen barrierearm oder barrierefrei zu machen, dem gewährt die Pflegekasse einmalig einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

 

Wenn sich der Pflegegrad des Versicherten ändert, gewährt die Kasse diesen Zuschuss eventuell neu.

Für einen Hausnotruf bezahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 einmalig 10,49 Euro für die Anschlusskosten und monatlich 18,36 Euro für den laufenden Betrieb.

Im Übrigen hat jeder pflegende Angehörige Anspruch auf kostenlose Pflegekurse. Die Kosten hierfür werden von der Pflegeversicherung übernommen.

 

In diesen Kursen werden zum einen die Grundlagen des Pflegewissens für pflegende Angehörige vermittelt. Zum anderen ist der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen sehr hilfreich.

Zuschüsse je nach Pflegegrad aus der Pflegeversicherung

Steuervorteile

 

Außerdem können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4.000 EUR pro Jahr steuerlich absetzen.

Die Absetzbarkeit solcher Betreuungsleistung wird durch § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz “Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen” geregelt.

Danach können Sie 20 Prozent der geleisteten Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse in Form von Pflege- und Betreuungsleistungen, jedoch maximal 4.000 Euro direkt von Ihrer zu zahlenden Steuerlast absetzen.

Die Steuerermäßigung kann vom Pflegebedürftigen selbst oder auch von nahen Angehörigen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Aufwendungen durch Rechnung und Überweisung nachweisen können.

 

Eine Barzahlung wird nicht anerkannt. Deshalb bewahren Sie Rechnungen und Überweisungsträger unbedingt auf, da diese auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Aufwendungen nur berücksichtigt werden können, soweit sie über die Leistungen der Pflegeversicherungen (z.B. über das Pflegegeld) hinausgehen.

Für tiefergehende Fragen bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das Finanzamt, da wir leider keine Steuer- oder Rechtsberatungen vornehmen können und dürfen.

Ihr Engel auf Erden Team

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